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   VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18   

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https://dejure.org/2018,36256
VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18 (https://dejure.org/2018,36256)
VG Bremen, Entscheidung vom 22.10.2018 - 5 V 2130/18 (https://dejure.org/2018,36256)
VG Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 5 V 2130/18 (https://dejure.org/2018,36256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BÄO § 10
    Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes - ärztliche Berufserlaubnis; besonderer Einzelfall; Kenntnisprüfung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Keine weitere Verlängerung der Berufserlaubnis für türkische Ärztin

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Berufserlaubnis: Vorübergehende Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztl. Berufs

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 21 CE 18.136

    Anordnung der Verlängerung einer erteilten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonderer Einzelfall vorliegt, kann auf die bisherige Rechtsprechung zum Vorliegen eines besonderen Einzelfalls im Rahmen der Approbationserteilung zurückgegriffen werden (vgl. VGH München, B. v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136, juris Rn. 19; Haage, BÄO, BeckOnline, 2. Auflage 2016; § 10 Rn. 99).

    Zu den Aspekten, die im Rahmen dieser Einzelfallprüfung herangezogen werden können, kann neben dem Familienstand unter anderem auch die aufenthaltsrechtliche sowie die staatsagehörigkeitsrechtliche Situation eines ausländischen Arztes gehören (vgl. BayVGH, B. v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136, juris Rn. 19).

    Auch aus einem mehrjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland kann ein besonderer Einzelfall nicht hergeleitet werden (vgl. BayVGH, B. v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136, Rn. 22).

  • VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100

    Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    Ein besonderer Einzelfall kann schließlich auch nicht dadurch begründet werden, dass die Antragstellerin auf den positiven Ausgang zur Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung vertraut hat (vgl. BayVGH, B. v. 18.09.2018 - 21 CE 18.1100, juris Rn. 26).

    Die Antragstellerin ist insbesondere gehalten gewesen, alle erforderlichen Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 8 BÄO unverzüglich vorzulegen (vgl. BayVGH, B. v. 18.09.2018 - 21 CE 18.1100, Rn. 23).

  • VG Lüneburg, 27.10.2016 - 5 B 141/16

    Ärztliche Prüfung; Ausübung ärztlicher Beruf; Endgültiges Nichtbestehen;

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    In der jüngeren Rechtsprechung ist das Vorliegen eines besonderen Einzelfalls jedenfalls dann verneint worden, wenn die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden wurde (vgl. VG Lüneburg, B. v. 27.10.2016 - 5 B 141/16, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 109.79

    Erteilung der Approbation an Ausländer - Ermessensentscheidung zur

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    In der Rechtsprechung wurde das Tatbestandsmerkmal des besonderen Einzelfalls darüber hinaus mit Blick auf Art. 6 GG in solchen Fällen bejaht, in denen ein ausländischer Antragsteller mit einer deutschen Frau verheiratet ist, aus dieser Ehe Kinder hervorgegangen sind und die Familie sich aufgrund langjährigen Aufenthalts und durch die langjährige Berufsausübung des Antragstellers in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet hat (vgl. BVerwG, B. v. 24.01.1980 - 3 B 109/79, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.05.1983 - 3 C 13.82

    Türkischer Arzt - Arbeitsrechtliche Freizügigkeit - Berufsausübungserlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    Auch bei Asylberechtigten hat es die frühere Rechtsprechung in der Vergangenheit als angemessen angesehen, dass die Erlaubnis bis zur Einbürgerung oder bis zur möglichen Rückkehr in den Heimatstaat verlängert wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1983- 3 C 13/82, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81

    Arztrecht - Berufserlaubnis - Facharztstelle - Krankenhaus - Ausnahmeerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18
    Sie dienen zudem nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zugleich auch dem subjektiven Interesse der antragstellenden Ärztin (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.02.1982 - 3 C 19.81, juris Rn. 23 ff.).
  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RN 5 E 19.1457

    Vorübergehende Erteilung einer Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Die Annahme eines besonderen Einzelfalls im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 BÄO setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse der Antragstellerin wesentlich von denjenigen anderer Antragsteller unterscheiden (VG Bremen, B.v. 22.10.2018 - 5 V 2130/18 - juris Rn. 12).

    Aus dem Normzusammenhang ergibt sich, dass eine Verlängerung grundsätzlich nur dann infrage kommen kann, wenn das zugrundeliegende Approbationsverfahren aus Gründen andauert, die nicht oder nicht überwiegend aus der Sphäre der Antragstellerin herrühren (VG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 5 V 2130/18 -, Rn. 25, juris).

    Eine Anhebung des Streitwertes erscheint hier wegen des variablen Zeitraums für eine Verlängerung auch mit Blick darauf nicht geboten, dass der Antrag auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielt, siehe insoweit Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs (vgl. auch VG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 5 V 2130/18 -, Rn. 31, juris).

  • VG Augsburg, 19.06.2023 - Au 8 E 23.922

    Vorläufiger Rechtschutz, Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Für das Vorliegen eines besonderen Einzelfalls ist glaubhaft zu machen, dass ein wesentlicher Unterschied der persönlichen Verhältnisse der Antragstellerin im Hinblick auf die Verhältnisse Anderer vorliegt (VG Bremen, B.v. 22.10.2018 - 5 V 2130/18 - juris Rn. 22).

    Für die Annahme eines besonderen Einzelfalls über den in § 10 Abs. 2 BÄO festgelegten Zeitraum hinaus bedarf es daher im Hinblick auf das immer noch laufende, parallel beantragte Approbationsverfahren Gründe, die nicht oder zumindest nicht überwiegend aus der Sphäre der Antragstellerin herrühren, weshalb die Approbation noch nicht erteilt werden konnte (VG Bremen, B.v. 22.10.2018 - 5 V 2130/18 - juris Rn. 25; VG Regensburg, B.v. 20.8.2019 - RN 5 E 19.1457 - juris Rn. 28).

  • VG München, 18.06.2019 - M 27 E 19.2904

    Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

    Die Annahme eines besonderen Einzelfalls im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 BÄO setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers wesentlich von denjenigen anderer Antragsteller unterscheiden (VG Bremen, B.v. 22.10.2018 - 5 V 2130/18 - juris Rn. 12).
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